Bei der vorliegenden Aufstellung handelt es sich um einen Auszug aus meiner aktuellen Gebührentabelle; diese ist somit nicht vollständig.
Sofern die Abrechnung auf Zeithonorarbasis erfolgt, kann in der lfd. Finanzbuchhaltung der erforderliche Zeitaufwand auch über die Anzahl der Buchungszeilen ermittelt werden. Da eine rein manuelle Zeitmessung mitunter Ungenauigkeiten aufweisen kann, dient diese Methode der objektiven Bemessung. Als Richtwert gilt hierbei in der Regel:
60-80 Buchungszeilen entsprechen einer Arbeitsstunde.